Garantiebedingungen
Luft- und Wasserstandheizungen Autoterm
1. Garantieumfang
Autoterm gewährt auf alle autonomen Luft- und Wasserstandheizungen eine Herstellergarantie von 24 Monaten ab Kaufdatum.
Für Ersatzteile gilt eine Garantie von 6 Monaten ab Verkaufsdatum oder für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Gerätegarantie, sofern dieser länger ist. Voraussetzung ist ein Nachweis durch Kaufbeleg.
2. Voraussetzungen für die Garantie
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Kaufdatum liegt maximal 24 Monate zurück
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Vorlage einer gültigen Rechnung mit Seriennummer
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Maximale Betriebsdauer:
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Luftstandheizungen: 2.000 Stunden
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Wasserstandheizungen: 1.000 Stunden
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Reklamationen zu Lieferumfang oder Transportschäden innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt
3. Einbau und Kostenübernahme
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Die Übernahme von Aus- und Wiedereinbaukosten im Garantiefall erfolgt ausschließlich, wenn die Standheizung von einem von Autoterm autorisierten Service- bzw. Einbaupartner eingebaut wurde.
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Bei Einbau durch nicht autorisierte Werkstätten oder Privatpersonen werden keine Aus- und Wiedereinbaukosten übernommen.
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Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
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sich an einen autorisierten Autoterm-Servicepartner zu wenden oder
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das Gerät an eine für Reparaturen zertifizierte Servicestelle einzusenden.
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4. Reklamationsablauf
Vor Einsendung des Geräts sind aussagekräftige Einbaubilder einzureichen, insbesondere von:
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der Standheizung
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allen Leitungen und Kabeln
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der Kraftstoffpumpe
Mit der Einsendung der Bilder und der Anmeldung der Reklamation erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass personenbezogene Daten und Bildmaterial an Autoterm zur Entscheidungsfindung weitergeleitet werden.
Die Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung des Garantiefalls obliegt ausschließlich Autoterm.
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Bei Anerkennung übernimmt Autoterm die Kosten für
Diagnose, Reparatur, Ersatzteile und Rückversand. -
Bei Ablehnung trägt der Kunde die Kosten für
Diagnose durch den Servicepartner sowie Versandkosten (80 EUR inkl. MwSt. zzgl. Versand).
5. Beginn der Garantie
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Bei Einbau durch einen autorisierten Einbaupartner beginnt die Garantie ab Einbaudatum, sofern das Gerät durch den Partner ordnungsgemäß beim Hersteller registriert wurde.
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Bei nicht autorisiertem oder privatem Einbau ist eine nachträgliche Prüfung und Freigabe durch einen autorisierten Partner erforderlich.
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Zur Registrierung ist der Original-Kaufbeleg vorzulegen.
6. Garantieausschlüsse
Kein Garantieanspruch besteht bei:
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Nichteinhaltung der Einbau- oder Montagevorgaben
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Einbau in nicht freigegebene Anwendungen
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Schäden durch höhere Gewalt, Feuer, Wasser, Blitzschlag, Spannungsschwankungen, Unfall oder Transport
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Eingriffen oder Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Stellen
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Verwendung nicht originaler Ersatzteile
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falschem Kraftstoff oder Überspannung
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Verrußung der Brennkammer
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normalem Verschleiß (z. B. Filter, Dichtungen, Sicherungen)
Wartung und Reparatur dürfen während der Garantiezeit ausschließlich durch autorisierte Servicepartner erfolgen.
Die Garantie für innerhalb der EU erworbene Geräte kann bei jedem offiziellen Autoterm-Servicepartner geltend gemacht werden.
Bei unsachgemäßem Einbau, falscher Nutzung oder falschem Kraftstoff erlischt die Garantie vollständig.