Garantiebedingungen
Luft- und Wasserstandheizungen Autoterm
Für alle autonomen Standheizungen der Firma Autoterm wird generell eine 24-monatige Herstellergarantie gewährt.
Für alle Ersatzteile gilt eine Garantie von sechs Monaten ab Verkaufsdatum oder für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit des Heizgeräts (je nachdem, welcher Zeitraum länger ist) gilt, dass sie frei von Material- und / oder Verarbeitungsfehlern sind. Der Kaufbeleg muss zusammen mit dem Garantieanspruch eingereicht werden.
Die Garantiebedingungen gelten für die Nutzung der Standheizungen unter folgenden Bedingungen:
- Der Kaufzeitpunkt der Standheizung liegt nicht mehr als 24 Monate vor dem Garantieanspruch wobei eine gültige Kaufrechnung mit angegebener Seriennummer des Geräts ist vorhanden ist.
- Die Betriebsdauer einer Luftstandheizung (Autoterm Air, ehem. Planar u.a.) hat noch keine 2.000 Betriebsstunden erreicht.
- Die Betriebsdauer einer Wasserstandheizung (Autoterm Flow, ehem. Binar) hat noch keine 1.000 Betriebsstunden erreicht
Der Lieferumfang einer Standheizung oder eines anderen Produktes mit Zubehör sowie jegliche Versandschäden können spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Ware reklamiert werden. Danach können die Reklamationen nicht mehr akzeptiert werden.
Falls die Standheizung von einem zertifizierten Einbaupartner eingebaut wurde, beginnt die Garantie ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Einbaupartner die Standheizung auf der Webseite des Herstellers registriert hat.
Sollte die Standheizung von einem nicht von Autoterm autorisierten Partner oder privat eingebaut werden, so muss der Einbau von einem autorisierten Partner überprüft und freigegeben werden.
Um das eingebaute Gerät zu registrieren, muss der originale Kaufbeleg / Rechnung zum Zeitpunkt der Garantieregistrierung einem von Autoterm zertifizierten Partner vorgelegt werden.
Der Zweck der Garantie vom Hersteller Autoterm besteht darin, den Endkunden von Mängeln zu schützen und eine kostenlose Reparatur sowie einen kostenlosen Ersatz von defekten Teilen in der hierin beschriebenen Weise bereitzustellen.
Während der Garantiezeit verpflichtet sich der Hersteller Autoterm defekte Teile nach eigenem Ermessen zu reparieren und ggf. zu ersetzen, falls diese Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen.
In folgenden Fällen gilt die Garantie nicht:
- Nichteinhaltung der Montage- bzw. Einbauanforderungen.
- Montage in nicht freigegebene Anwendungen
- Höhere Gewalt, Blitzschlag, Feuer- oder Wasserschaden, Spannungsschwankungen, Unfall, Transportschaden
- Bereits vorgenommene Reparaturversuche von nicht autorisierten Servicestellen oder Privatpersonen unabhängig von deren Erfahrung
- Benutzung von nicht originalen Ersatzteilen
- Überspannung, Nutzung mit falschem Kraftstoff
- Ausfall der Standheizung durch die Verrußung der Brennkammer
Während der Garantiezeit und je nach Bedarf soll die Standheizung ausschließlich von autorisierten Servicepartnern gemäß den Garantiebedingungen für Heizgeräte gewartet werden.
Normaler Verschleiß von Serviceteilen wie Kraftstofffilter, Dichtungen, Glühkerzensiebe, Sicherungen usw. werden von der Garantie nicht abgedeckt.
Die Garantie für ein in der EU erworbenes Heizgerät kann bei jedem offiziellen Servicepartner der Firma Autoterm in Anspruch genommen werden. Die Garantie erlischt, wenn die Standheizung falsch, bzw. unsachgemäß eingebaut oder verwendet wurde. Sie erlischt ebenfalls, wenn andere Kraftstoffe (z.B. Heizöl) verwendet werden.